Wer KI im Unternehmen einführt, denkt an Compliance: EU-KI-Verordnung, ISO 42001, Datenschutz. Wer KI-Sichtbarkeit aufbaut, denkt an Schema-Markup, Content-Strategie, Antwortmaschinen. Beide Disziplinen werden meist isoliert gedacht. In der Praxis treffen sie sich an mehreren Punkten, etwa bei der Frage, wie KI-generierte Inhalte rechtssicher gekennzeichnet werden, oder bei der Frage, ob Personalisierungs-Workflows den Datenschutz-Anforderungen standhalten.
Diese Schnittstellen sind genau der Bereich, an dem rein juristische Compliance-Berater und rein technische AEO-Berater scheitern. Der eine kennt die Rechtslage, aber nicht die Marketing-Realität. Der andere kennt die Sichtbarkeits-Mechanik, aber nicht die rechtlichen Stolperfallen.
Meine Beratung deckt beide Seiten ab. In manchen Mandaten arbeite ich nur an einer Seite, etwa Compliance ohne Sichtbarkeits-Komponente oder AEO-Strategie ohne tiefere Compliance-Komponente. In anderen Mandaten verbinde ich beide. Welche Konstellation in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.